Umgang mit Corona in Kita

11.05.2020

Liebe Eltern,

hoffentlich sind bis jetzt alle Familienmitglieder gesund geblieben und bleiben es auch.

Gespannt haben wir auf Montag, den 20.04.2020 gewartet. Für diesen Tag hatten wir die Hoffnung das unser Leben wieder in den gewohnten und geregelten Alltag übergeht.

Wenige Lockerungen hat es gegeben, aber leider ist  die Kita weiterhin erstmal noch bis zum 03.05.2020 geschlossen. Heute erreichte uns die Meldung, dass wir weiterhin bis zum 05.06.2020 geschlossen bleiben.

 

Nach vorheriger Absprache und Vorlagen der Bescheinigungen vom Arbeitgeber ist es aber weiterhin möglich die Notgruppe in der Kita zu nutzen. Bitte nehmen Sie zu uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen zur Notbetreuung haben.

In der angebotenen Notgruppen dürfen nur Kinder betreut werden, deren Eltern in bestimmten Berufsgruppen tätig sind. Da die Notbetreuung nur in der Arbeitszeit der Eltern genutzt werden kann, bitten wir um eine Bestätigung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber.

Nachträglich ist die Landesverordnung noch um einige Berufsgruppen erweitert worden. Diese Berufsgruppen gehören u.a. dem BSI-Gesetz der kritischen Infrastrukturen an.

Welche Berufe das genau sind, können Sie in der Landesverordnung  oder der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen, https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BSI-KritisV.pdf  nachlesen.

 

Hier finden Sie alle anspruchsberechtigten Berufsgruppen:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen

 

In einem Elternbrief vom hessischen Ministerium heißt es zusätzlich:

Voraussetzung ist außerdem, dass die Kinder und die Angehörigen des gleichen Hausstandes

· keine Krankheitssymptome aufweisen,

· nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind (das gilt nicht für Kinder, deren Eltern ihrer beruflichen Tätigkeit in der gesundheitlichen Versorgung in medizinischen und pflegerischen Berufen in Kontakt mit Infizierten stehen),

· ab dem 10. April 2020 auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,

· sich zuvor in einem Gebiet aufgehalten haben, das vor dem 10. April 2020 vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus festgelegt worden war und ihre Einreise nach dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet erfolgt ist oder

· innerhalb von 14 Tagen vor dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet aus diesen Gebieten eingereist sind.

Dies gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise.

Die Eltern sind in der Verantwortung, sorgfältig zu prüfen, ob diese Voraussetzungen gewährleistet sind. Nur dann dürfen die Kinder in die Kita oder zur Kindertagespflege gebracht werden. Eltern begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ihre Kinder in die Kindernotbetreuung geben, obwohl für diese keine Ausnahme gilt, oder wenn die Infektionsschutzkriterien nicht erfüllt sind.

 

 Alle Eltern, die anderen Berufsgruppen angehören, haben leider keinen Anspruch auf einen Platz in der Notgruppe. Hier müssen andere Betreuungsmöglichkeiten organisiert werden.

 

 Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir uns als Kindertageseinrichtung an diese Verordnungen bis auf Widerruf  halten müssen.

 

Für Rückfragen stehen wir unter 02984/2987 zur Verfügung.

 

Wichtige Infos stehen Ihnen auch als Download zur Verfügung.